Description
Das Verfassungsgericht hat entschieden, dass die bisherige Berechnung der Grundsteuer verfassungswidrig ist.
Die deswegen notwendig gewordene Neubewertung aller Grundstücke ist für die Grundstückseigentümer, die eine Grundsteuererklärung abgegeben haben, größtenteils bereits erfolgt.
Grundstückseigentümer, die keine Erklärung abgegeben haben, wird das Finanzamt durch eine Schätzung neu bewerten bzw. hat dies bereits getan.
Wir empfehlen allen, die bereits Bescheide des Finanzamts erhalten haben, diese auch eingehend zu prüfen!
Denn: Das Finanzamt hat die von Ihnen in den Grundsteuererklärung angegebenen Daten „eins zu eins“ übernommen.
Die Papiererklärungen wurden maschinell eingescannt.
Die Angaben der Bürgerinnen und Bürger wurden jedoch nicht durch das Finanzamt auf ihre Richtigkeit überprüft!
Angaben wie Kreuze, die gar nicht oder an der falschen Stelle gesetzt wurden, eingetragene Zahlen die vom Scanner falsch erfasst wurden, all diese Unrichtigkeiten können zu Problemen führen.
Für die Richtigkeit der Bescheide des Finanzamtes, ist die Gemeinde weder zuständig noch verantwortlich!
Wir als Gemeinde sind an diese Bescheide gebunden – sogar, wenn sie falsch sind!
Wenn Sie also feststellen, dass Ihre Angaben falsch übernommen wurden bzw. fehlerhaft sind, müssen Sie sich an das Finanzamt wenden und dort ggf. einen Antrag auf Änderung stellen.
Bitte überprüfen Sie deshalb Ihre Bescheide des Finanzamtes genau oder lassen diese durch z. B. Steuerberater oder Bekannte mit dem nötigen Fachwissen kontrollieren. Nur so kann unnötiger Ärger vermieden werden.
Der Messbetrag, den Sie vom Finanzamt erhalten haben, ist nicht der Zahlbetrag! Der Messbetrag wir noch mit dem Hebesatz multipliziert.
Der neue Hebesatz für die Gemeinde Willmering wurde in der Gemeinderatssitzung vom 10.10.2024 auf 200 v. H. festgelegt.
Das entspricht einen Faktor von 2,0. (Messbetrag x Hebesatz = Zahlbetrag)
